Wider­rufs­be­leh­rung

Ich stim­me hier­mit aus­drück­lich zu, dass noch vor Ablauf der sonst bestehen­den Rück­tritts­frist (Wider­rufs­frist) mit der Erfül­lung des Ver­tra­ges begon­nen wird.

Ich neh­me zur Kennt­nis, dass ich mein Rück­tritts­recht (Wider­rufs­recht) bei vor­zei­ti­gem (vor Ablauf der sonst bestehen­den Rücktrittsfrist/ Wider­rufs­frist erfol­gen­dem) Beginn mit der Ver­trags­er­fül­lung — nach Zur­ver­fü­gung­stel­lung einer Aus­fer­ti­gung oder Bestä­ti­gung des geschlos­se­nen Ver­tra­ges auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger inklu­si­ve obi­ger Zustim­mungs­er­klä­rung und Erklä­rung der Kennt­nis­nah­me vom Ver­lust des Rück­tritts­rechts (Wider­rufs­rechts) samt der gesetz­li­chen Infor­ma­tio­nen (§ 4 Abs 1 FAGG), sofer­ne die­se nicht schon vor­her auf dau­er­haf­tem Daten­trä­ger zur Ver­fü­gung gestellt wur­den — verliere.“